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Das Auffinden von Fundtieren muss beim Fundbüro im Rathaus angezeigt werden.
Damit von dort entschieden werden, wie mit dem Fundtier weiter verfahren werden soll. (Für „herrenlose“ bzw. wildlebende Tiere gilt dies nicht. Diese sind mangels Eigentümer keine Fundtiere.)
Wir weisen deshalb darauf hin, dass bei einer durch den Finder veranlassten direkten Unterbringung der Fundtiere beispielsweise in das Tierheim Steinatal ohne vorherige Zustimmung unseres Fundbüros die mit der Unterbringung verbundenen Kosten nicht von der Gemeinde übernommen werden können.