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Beurkundung von Personenstandsfällen und namensrechtlichen Erklärungen
Geburten
Eheschließungen
Lebenspartnerschaften
Sterbefälle
Anerkennung der Vaterschaft
Namensrechtliche Erklärungen Kirchenaustritte
Das Standesamt beurkundet alle bedeutsamen Ereignisse im Leben eines Menschen, vom ersten Schrei als neuer Erdenbürger, über das "Ja-Wort" bei der Eheschließung, bis hin zum Tod. In den Geburten, Heirats- und Sterberegistern werden alle Veränderungen vermerkt, Familienbücher angelegt und fortgeführt sowie Personenstandsurkunden ausgefertigt.
Die nachstehenden Aufgaben werden in den Standesämtern wahrgenommen: Anlegung von Familienbüchern auf Antrag (z.B. bei einer Eheschließung im Ausland), Anmeldung der Eheschließungen und Trauungen, Ausstellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden. Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Beurkundung von Geburten, Beurkundung von Sterbefällen, Erklärungen zur Namensführung (wie z.B. Wiederannahme eines Geburtsnamens oder Erklärung zum Ehenamen), Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen.
Die Trauungen können im Trauzimmer, im Sitzungssaal oder im Park neben dem Rathaus stattfinden.