Hallo, ich bin Öschi,
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Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, ärztliche Dienste, sonstige Krankentransporte, Arzneimittel- und Laborfahrzeuge und Apothekendienste dürfen zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit:
Die Ausnahmen gelten nur,
Die Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021.
Auf ein bürokratisches Antragsverfahren wird wegen des Erfordernisses einer schnellen Lösung verzichtet.