Verkehrsplanung

Der Bund ist Eigentümer

  • der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) und
  • der Bundeswasserstraßen.

Eigentümer der Bundesschienenwege sind die Eisenbahnen, an denen der Bund die Mehrheit hat.
Diese werden als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt.

Die Bundesverkehrswegeplanung ist die verkehrsträgerübergreifende Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Sie umfasst den Schienen-, Straßen- und Luftverkehr sowie die Schifffahrt.

Für jeden dieser Verkehrsträger liegen der Bundesverkehrswegeplanung Bedarfspläne zugrunde. Der Bundesverkehrswegeplan ist Grundlage für die Investitionspolitik des Bundes.

Er wird von der Bundesregierung in der Regel für zehn Jahre aufgestellt.

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) umfasst das Investitionsvolumen bis 2030 und ordnet die erfassten Projekte in Dringlichkeitsstufen.

Für Vorhaben des "vordringlichen Bedarfs" besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag. Der "weitere Bedarf" enthält Vorhaben, deren gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nachgewiesen ist, deren Investitionsvolumen aber den Finanzrahmen überschreiten.

Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010

Der Generalverkehrsplan 2010 wurde vom Ministerrat am 14. Dezember 2010 beschlossen. Er bildet die Grundlage für die künftige Verkehrspolitik des Landes und stellt die Weichen für eine zukunftsfähige nachhaltige Mobilität. Er löst den Plan von 1995 ab.

Der Generalverkehrsplan berücksichtigt alle Verkehrsträger und Verkehrsarten und die sich abzeichnenden Veränderungen, wie zum Beispiel:

  • die Zunahme des Transitverkehrs
  • den demografischen Wandel
  • die Weiterentwicklung in der Güterverkehrslogistik
  • die Zunahme des Luftverkehrs
  • die höheren Anforderungen nach Schutz vor Verkehrslärm
  • den Klimaschutz

Um die Mittel sachgerecht zu verteilen, hat das Ministerium die für den Generalverkehrsplan 2010 angemeldeten Bauvorhaben nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien bewertet und in verschiedene Prioritätsstufen eingeteilt.

Tipp: Weitere Informationen zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Planfeststellungsverfahren und Beteiligungsrechte des Bürgers

Wenn beispielsweise eine neue Straße gebaut werden soll, wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf

  • Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Stellen eingeholt werden,
  • der Plan öffentlich für eine bestimmte Zeit ausgelegt und
  • dieser danach in einem ebenfalls öffentlichen Erörterungstermin diskutiert wird.

Nach Abschluss der Erörterungen ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, sofern über das Bauvorhaben positiv entschieden wird. Der Beschluss wird für zwei Wochen ausgelegt. Alle davon Betroffenen können den Planfeststellungsbeschluss in dieser Zeit einsehen. Erst danach gilt er als zugestellt.

Als betroffener Bürger oder betroffene Bürgerin haben Sie die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen, indem Sie beispielsweise im Rahmen der ersten Planauslegung Einwendungen vorbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Tipp: Ausführliche Informationen zu dem oben skizzierten Verlauf des Planfeststellungsverfahrens finden Sie im Onlineauftritt der Regierungspräsidien.

Für die Planung der kommunalen Mobilität sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig. Aufgabenträger des öffentlichen Verkehrs sind die Stadt- und Landkreise.

Freigabevermerk

Stand: 08.07.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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