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Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - vor allem durch eine vorsorgebevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund