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Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen
Mittwoch, 10. Mai 2023
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.
Anträge können vom Montag, 08. Mai bis zum 20. Oktober 2023, über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht werden:
Link zum Onlineportal
Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingereicht unter:
+49 0711/126-1600
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 09 und 17 Uhr.
Über diese Hotline können Betroffene auch ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern.