Blaue Karte EU ("Blue Card EU")

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung.

Voraussetzungen sind unter anderem

  • ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,
  • ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
  • ein Mindestbruttogehalt.

Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Niederlassungserlaubnis

Freigabevermerk

07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg