Flexible Nachmittagsbetreuung

Die flexible Nachmittagsbetreuung ist eine bedarfsorientierte Betreuung für Grundschulkinder und für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen. Zuständige Stellen für die flexible Nachmittagsbetreuung sind die Gemeinden und Städte.

Die Betreuung kann sowohl von der Kommune als auch von freien Trägern, beispielsweise Kirchen und Fördervereinen, angeboten werden. Auch an Ganztagsschulen in offener Angebotsform ist eine flexible Nachmittagsbetreuung möglich.

Die Beiträge setzt der jeweilige Träger fest.

Ob an einer Schule diese Betreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt und gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Freigabevermerk

08.11.2022; Kultusministerium Baden-Württemberg