Schulgeld und Unterrichtsmaterial

Für Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen ist der Unterricht kostenlos.

Die erforderlichen Lernmittel werden für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht unentgeltlich leihweise überlassen.

Für die Beschaffung von Gegenständen geringen Werts wie bspw. Stifte sind die Eltern beziehungsweise die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich.

Die Schulen informieren die Eltern, sowie die Schülerinnen und Schüler in aller Regel zu Beginn oder bei Bedarf auch während des Schuljahrs über Inhalt und Grenzen der Lernmittelfreiheit.

Diese Regeln gelten nicht beim Besuch privater Schulen. Diese können Schulgeld in unterschiedlicher Höhe erheben. Nach Absprache mit der jeweiligen Schule können gegebenenfalls Ermäßigungen beziehungsweise Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Freigabevermerk

18.10.2022; Kultusministerium Baden-Württemberg