Werkstätten für behinderte Menschen

Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben.

Die WfbM bietet Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Vielen Werkstätten sind eigene Einrichtungen zur Betreuung von schwerst- oder schwermehrfachbehinderten Menschen angegliedert (Förder- und Betreuungsbereich), die nicht in die WfbM aufgenommen werden können.

Eine dauerhafte Alternative zu einer WfbM besteht seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes mit dem Budget für Arbeit und dem Angebot anderer Leistungsanbieter.

Aufnahmevoraussetzungen

Die WfbM ist für behinderte Menschen eine berufliche Rehabilitationseinrichtung. Auf die Art oder die Ursache der Behinderung kommt es nicht an. Es besteht grundsätzlich ein Aufnahmeanspruch.

Für die Aufnahme in eine WfbM müssen Bewerberinnen bzw. Bewerber spätestens nach Absolvierung des Berufsbildungsbereichs ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.

Eingangsverfahren

In einem Eingangsverfahren wird zunächst insbesondere festgestellt, ob die WfbM für den behinderten Menschen die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist und welche Tätigkeiten für ihn in Betracht kommen.

Berufsbildungsbereich

Im Anschluss werden im Berufsbildungsbereich berufsfördernde Maßnahmen angeboten, kombiniert mit solchen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Die Förderung soll eine geeignete Beschäftigung in der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.

Arbeitsbereich

Der Bereich ist ausgerichtet auf die Abwicklung der Produktionsaufträge und die Erbringung von Dienstleistungen. Die Arbeitsplätze in diesem Bereich tragen den Erfordernissen der Arbeitswelt und den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen Rechnung.

Rechtsverhältnis

Die in der WfbM beschäftigten behinderten Menschen haben zum großen Teil einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus und erhalten ein Arbeitsentgelt. Sie sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert (Sozialversicherung), in die Arbeitslosenversicherung sind sie nicht einbezogen.

Freigabevermerk

Stand: 20.02.2023

Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg