Bekanntmachung zu Kartierungsarbeiten im Auftrag von TransnetBW

Donnerstag, 12. Februar 2026

 

380-kV-Netzverstärkung Hochrhein | Herbertingen – Waldshut-Tiengen (P206)

Ankündigung von Kartierungsarbeiten in Wutöschingen

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt Höchstspannungsleitungen in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit der Amprion GmbH planen wir an bestehenden Leitungsanlagen von Waldshut-Tiengen bis Herbertingen eine Netzverstärkungsmaßnahme über rund 140 Leitungskilometer. Der Gesamtprojekttitel lautet „380-kV-Netzverstärkung Herbertingen – Waldshut-Tiengen - Waldshut-Tiengen/Weilheim mit Abzweig Pfullendorf/Wald und Abzweig Beuren“ bzw. Vorhaben Hochrhein. Die Maßnahme ist als Vorhaben Nr. 23 Teil des Bundesbedarfsplans.

 

Aktuell finden Vorarbeiten für die Genehmigung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.

Kartierungsarbeiten

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Je nach Artengruppe erfolgen diese in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen durch Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – von 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden. Diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

 

/   Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen ganzjährig, schwerpunktmäßig im Zeitraum vom März 2026 bis September 2026. Die betroffenen Flurstücke sind nachfolgend aufgelistet.

Beauftragte Firmen

Das erfahrene Kartierbüro Baader Konzept GmbH aus Mannheim sowie beauftragte Drittunternehmen führen die Kartierungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW GmbH durch.

 

 Kontakt für Rückfragen

Für Fragen zur Durchführung Mitarbeitende von TransnetBW zur Verfügung:

 

TransnetBW GmbH

Tel.: 0800 / 3804701

E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de

 

Zeitraum der spezifischen Kartierungsarbeiten

Biotoptypenkartierung                                      Mitte April – Ende August

Moose                                                                 Anfang März – Ende September

Käfer                                                                   Anfang März – Ende September

Schmetterlinge                                                  Anfang Juni – Ende August

Brutvögel (Revierkartierung)                            Anfang März – Ende Juli

Horstkartierung: Erfassung Horste                  Anfang März – Mitte April

Horstkartierung: Prüfung Besatz                     Mitte April – Mitte Mai; Mitte Juni – Mitte Juli

Rastvögel                                                           Anfang März – Mitte April

Quartierbäume Fledermaus                             Anfang – Mitte März

Amphibien                                                         Mitte März – Ende August

Reptilien                                                             Anfang März – Ende September

Biber                                                                   Anfang – Ende September

Haselmaus                                                          Mitte März – Ende September

evtl. Wildkatze                                                    Anfang – Ende März

betroffene Flurstücke – Wutöschingen

Gemarkung

Flurstücke-Nr.

Horheim

1208

Ofteringen

133, 153, 310