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Informationen zur Landtagswahl 2026
Donnerstag, 29. Januar 2026
Wahlbenachrichtigungen für die am Sonntag, 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl
Die Wahlbenachrichtigungen für die am Sonntag, 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl werden im Zeitraum 26.01.2026 bis 15.02.2026 allen Wahlberechtigten zugestellt. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. Februar eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss bis spätestens Freitag, 20. Februar, 12:00 Uhr, Einspruch bzw. einen Antrag auf Berichtigung einlegen. Wir verweisen hierzu auf die öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis. Es wird darum gebeten, die Wahlbenachrichtigung sorgfältig aufzubewahren, damit sie am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden kann. Auf die Möglichkeit der Briefwahl wird hingewiesen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06. März, 15:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Wutöschingen, Kirchstr. 55, 79793 Wutöschingen, Zimmer 14/15 EG beantragt werden.