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Landgericht Waldshut-Tiengen
Die Landgerichte entscheiden in Zivil
Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichteder ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen sind vor allem zuständig für
- erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5000 und
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk desjeweiligen Landgerichtes liegen.
Die Strafkammern sind vor allem zuständig für
- erstinstanzliche Strafverfahren wegen Straftaten von besonderer Schwere und
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk desjeweiligen Landgerichtes liegen.
Strafvollstreckungskammern entscheiden über
- verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zutreffen sind.
Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Betreute Dienstleistungen u. a.
- Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen
- Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg - Allgemeine Beeidigung beantragen
Zugehörige Formulare
- Anregung auf Anordnung einer vorläufigen rechtlichen Betreuung und ärztliches Attest zur Vorlage beim Betreuungsgericht - für Ärzte und Ärztinnen
- Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt - vereinfachtes Verfahren
- Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung (WORD)
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren - Antrag und Ausfüllhinweise
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren - Vergütungsantrag
- Dolmetscher und Übersetzer - Allgemeine Beeidigung
- Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
- Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Prozesskostenhilfe - Hinweisblatt
- Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg
Adressen & Ansprechpartner
Bismarckstraße 19 a
79761 Waldshut-Tiengen
07751/8810
07751/881209
poststelle@lgwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de