Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen

Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als zwölf Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

  • Schweiz
  • Österreich
  • Deutschland

Deutsche Befähigungsnachweise werden wie folgt anerkannt:

  • als Anerkennung für Segeln:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
    • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
    • Sportküstenschifferschein
    • Sportseeschifferschein
    • Sporthochseeschifferschein
  • als Anerkennung für Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
    • Sportbootführerschein See
    • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
  • als Anerkennung für Segeln und Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
    • Eine Kombination aus jeweils einem anerkannten Befähigungsnachweis für Segeln und Motor

Zuständigkeit

für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:

  • das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
  • das Landratsamt Konstanz
  • das Landratsamt Lindau

Ablauf

Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

Beantragung beim

  • Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen: formlos
  • Landratsamt Konstanz: per Antragsformular
  • Landratsamt Lindau: per Antragsformular

Fristen

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

Erforderliche Unterlagen

gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes

Kosten

  • Landratsamt Bodenseekreis: 36,00 EUR
    Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen.
  • Landratsamt Konstanz: 36,00 EUR
    Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent.
  • Landratsamt Lindau: 12,50 EUR pro Kategorie
    Sie erhalten eine Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt können Sie bar bezahlen.

Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

Sonstiges

siehe oben

Vertiefende Informationen

Auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter finden Sie weitere Informationen zum:

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Freigabevermerk

27.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Bodenseekreis

Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen

Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen

+49 7541 204 0

Landratsamt Konstanz

Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz

07531 800-0
07531 800-1385