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Hilfe für Gewaltopfer
Gewalt kann sich im Alltag sowohl in der Öffentlichkeit (beispielsweise auf der Straße oder am Arbeitsplatz) als auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) ereignen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber,
- wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten und
- wie Sie sich vor solchen Angriffen schützen können.
Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
29.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Thema Hilfe für Gewaltopfer
Zugehörige Dienstleistungen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Zwangsverheiratung verhindern
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen