Studienfinanzierung

Während des Studiums entstehen einerseits Kosten für Ihren Lebensunterhalt, andererseits müssen Sie verschiedene Gebühren in Verbindung mit dem Studium selbst entrichten.

Folgendes sollten Sie bei Ihren Überlegungen über die Finanzierung Ihres Studiums berücksichtigen:

Studierende in Deutschland benötigen - abhängig vom eigenen Lebensstandard und Studienort - monatlich nach einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, 864 Euro:

  • Kosten für die Unterkunft (Miete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren)
  • Kosten für Lebensmittel, Kleidung
  • Kosten für Nahverkehr und Heimfahrten
  • Kosten für Versicherungen (z.B. Krankenversicherung)
  • Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Taschengeld

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen:

  • Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag zur Verfassen Studentenschaft
  • Fachliteratur, PC und sonstige Lernmittel

Hinweis: Bei weiterbildenden Masterstudiengängen können die Hochschulen Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe erheben.

Verwaltungskostenbeitrag

Die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erheben für die allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Immatrikulation, Beurlaubung) einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei den Hochschulen 70 Euro / Semester und bei der Dualen Hochschule 140 Euro / Studienjahr.

Studierendenwerksbeitrag

Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird ein Studierendenwerksbeitrag erhoben, mit dem die Studierendenwerke ihre Betreuungs- und Beratungsangebote teilweise finanzieren. Die Entrichtung des Studierendenwerksbeitrags (pro Semester) ist verpflichtend. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, alle Einrichtungen und Dienstleistungen Ihres Studierendenwerks zu nutzen.

Zum Studierendenwerksbeitrag kann je nach Studienstandort ein sogenannter "Solidarbeitrag" zum Semesterticket hinzukommen, mit dem Sie das Recht erwerben, vergünstigt am ÖPNV teilzunehmen. Die Höhe des "Solidarbeitrags" und des Preises für das Semesterticket ist von Standort zu Standort unterschiedlich.

Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft

Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird zudem ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft ihrer Hochschule erhoben. Die Entrichtung dieses Beitrags ist ebenfalls verpflichtend. Mit dem Beitrag ermöglichen Sie es der Verfassten Studierendenschaft, die Interessen der Studierenden einer Hochschule vertritt.

Versicherungen

Alle Studierenden werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Der gesetzliche Unfallschutz umfasst alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dies betrifft nicht nur Vorlesungen, sondern auch andere Veranstaltungen (z.B. Exkursionen, Hochschulsport), die zum Hochschulbetrieb zählen. Auch der Weg zur Hochschule wird vom Schutz der Unfallversicherung umfasst.

Darüber hinaus bieten die Studentenwerke über die Bezahlung des Studentenwerksbeitrags eine Freizeitunfall- sowie eine Garderoben- und Fahrraddiebstahlversicherung an. Über die Freizeitunfallversicherung wird der Versicherungsschutz auf den gesamten Freizeitbereich erweitert.

Einige Studentenwerke bieten zusätzlich auch eine Haftpflicht- und Hausratversicherung an, letzteres nur für die Wohnheime des Studentenwerks .

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat ihn am 11.04.2023 freigegeben.