Feuerverbot auch auf ausgewiesenen Grillstellen

Montag, 30. Juni 2025

Feuerverbot in den Wäldern

In den Wäldern im Landkreis Waldshut gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot, auch an ausgewiesenen Grillplätzen.

Bei Entstehen einer konkreten Gefahr für den Wald liegt eine Straftat nach § 306f Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) vor.