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Regierungspräsidium Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Das Regierungspräsidium (RP) trifft eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für
- Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen, handwerksrechtliche Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse;
- Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse, Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von Wasserentnahmen und Kiesabbau;
- Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen von Bauleitplänen und baurechtlichen Satzungen;
- Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur Energiegewinnung und Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen.
Das RP trifft auch die Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreibt die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren.
Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Das RP führt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk) sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden, Landespolizeidirektionen, Straßenbauämter, Gewerbeaufsichtsämter sowie Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur. Widerspruchsbehörde ist das RP insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Das RP fördert mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich und im Öffentlichen Personennahverkehr.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, Bauleitplanung und in der Landwirtschaft.
Gegen die Entscheidungen des RP (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gewahrt werden.
Das RP bildet aus: Verwaltungsbeamte im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachangestellte, Rechts-, Bau- und Verwaltungsreferendare.
Anfahrtsbeschreibung
Betreute Dienstleistungen u. a.
- Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern
- Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
- Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
- Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen
- Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Betrieb einer Apotheke beantragen
- Denkmalbuch - Einsicht nehmen
- Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
- Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
- Ergänzungsschule - Betrieb anzeigen
- Ersatzschule - Genehmigung zum Betrieb beantragen
- Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen
- Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Futtermittelüberwachung - nicht sichere Futtermittel melden
- Förderung für Horte beantragen
- Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen
- Heimarbeit - Beschäftigung melden
- Hochwassergefahrenkarten nutzen
- Kommunale Tourismusinfrastruktur - Förderung beantragen
- Kurort oder Erholungsort in Baden-Württemberg - Anerkennung beantragen
- Markscheider - Anerkennung als "andere Person" beantragen
- Markscheider - Anerkennung beantragen
- Modernisierung von Brückenbauwerken - Förderung beantragen
- Preisüberwachung beantragen
- Sachverständige für Gegenproben (Inländer) - Zulassung beantragen
- Schuldienst - sich online bewerben
- Stiftung - Satzungsänderung genehmigen lassen
- Stiftung - als rechtsfähig anerkennen lassen
- Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
- Zuwendungen beantragen für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule oder Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung
- Zuwendungen für flexible Nachmittagsbetreuung und kommunale Betreuungsangebote beantragen
- Änderungen bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern melden
Zugehörige Formulare
- 2 Anmeldung Arbeitsplatz mit Radon in fremden Betriebsstätten
- Abschätzung der Radonexposition der Arbeitskräfte (1-3)
- Abschätzung der Radonexposition der Arbeitskräfte (4)
- Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Antrag Anerkennung andere Personen (PDF)
- Antrag auf Anerkennung als Markscheider/-in (PDF)
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
- Antrag auf Registrierung für gewerbliche Futtermittelunternehmer
- Antragsformular TIP
- Aufgrabungsanzeige
- Bekanntmachung TIP 2024
- Buslinien-Genehmigung
- De-Minimis-Erklärung (PDF)
- Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
- Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
- Erfassungstabelle
- 1 Anmeldung Arbeitsplatz mit Radon
- Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 GPV
- Erklärung gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 Ziff. 5 GPV
- Erläuterungen
- Fertigstellungsanzeige
- Flexible Nachmittagbetreuung Einzelantrag
- Flexible Nachmittagbetreuung Sammelantrag
- Formular Beschäftigung melden zum Herunterladen (DOCX)
- Hort Einzelantrag
- Hort Sammelantrag
- Informationen und Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen (PDF)
- Informationen zum Datenschutz (PDF)
- Karte Nord-Osten
- Karte Nord-Westen
- Karte Süd-Osten
- Karte Süd-Westen
- Kartenerklärung
- Lehrereinstellungsportal
- Leitungsverlegung an Bauwerken
- Leitungsverlegung an klassifizierten Straßen
- Musterdatei Heimarbeiterliste
- STIFTUNGSVERZEICHNIS im Regierungsbezirk Freiburg
- Schulfremdenprüfung
- Stationierungszeichen
- Technische Bestimmungen Teil A
- Universalformular für die Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs nach § 48 und § 49 Personenbeförderungsgesetz / EU-Verordnung
- Universalformular für die Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs nach § 48 und § 49 Personenbeförderungsgesetz / EU-Verordnung (online Antrag)
- Verlässliche Grundschule - Anträge auf Zuwendungen
- Verpflichtungserklärung GPV
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
Adressen & Ansprechpartner
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
0761/208-0
0761/208-394200
poststelle@rpf.bwl.de
poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 09:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30 Uhr |
Di | 09:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30 Uhr |
Mi | 09:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30 Uhr |
Do | 09:00 – 11:30 und 14:00 – 15:30 Uhr |
Fr | 09:00 – 13:00 Uhr |