Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

In Handwerksberufen müssen die  Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.

Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.

Voraussetzungen

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

Zuständigkeit

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen

Ablauf

Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.

Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Sonstiges

Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.

Kontakt

Architektenkammer Baden-Württemberg

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart

0711 / 2 196-135
0711 / 2196-121

Geschäftsstelle Konstanz

Schützenstraße 8
78462 Konstanz

07531/2860-0
07531/2860-165

Geschäftsstelle Schopfheim

E.-Fr.-Gottschalkweg 1
79650 Schopfheim

07622/3907-0
07622/3907-250

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Villastraße 1
70190 Stuttgart

0711 / 99347-0
0711 / 99347-45

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Jahnstr. 40
70597 Stuttgart

0711 - 769 89 0
0711 - 769 89 50

Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart

0711 - 7 228 632 - 0
0711 - 7 228 632 - 20

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Albstadtweg 9
70567 Stuttgart

(0711) 2 28 45-0
(07 11) 2 28 45-44

Notarkammer Baden-Württemberg

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart

0711 30 58 77 0
0711 30 58 77 69

Rechtsanwaltskammer Freiburg

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Steuerberaterkammer Südbaden

Wentzingerstrasse 19
79106 Freiburg

0761/705260
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Ausbildung und Prüfung

Bücklestraße 3e
78467 Konstanz